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Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit


Die Gemeinde Fürth macht auf die aktuelle Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit aufmerksam. Hiernach sind während der Brut- und Setzzeit, Hunde in bestimmten Gebieten an der Leine zu führen.

Die Anleinpflicht gilt in der Flur (Feld, Forst und Brache) im gesamten Gemarkungs­gebiet der Gemeinde Fürth/Odenwald. Feld im Sinne des Feld- und Forstschutz­gesetzes sind Grundstücke, die zur Gewinnung von Früchten dienen, soweit es nicht als Forst anzusehen ist. Zum Feld gehören insbesondere Gartenanlagen aller Art, Obstanlagen, Baumschulen, Pflanz- und Saatkämpe, Äcker, Wiesen und Weiden sowie Plätze, Gewässer, Wege und Gräben, die zur Benutzung bei dem Betrieb der Feldwirtschaft bestimmt sind.

Forst im Sinne des Feld- und Forstschutzgesetzes sind unter Forstschutz stehende Grundstücke sowie Grundstücke, die wesentlich zur Erzeugung von Holz dienen oder bestimmt sind.

Brache ist ein aus wirtschaftlichen oder regenerativen Gründen unbestellter Acker oder Wiese.

  • Die Anleinpflicht gilt während der Brut- und Setzzeit gemäß Satzung vom 01. März bis 30. Juni jeden Jahres.

Die Nichtbeachtung der Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.