Für das Verbrennen von Grünschnitt und Gärtnerischen Abfällen gelten bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen:
Diese sind festgehalten in der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“. Ein Auszug aus dieser Verordnung wird hier …