Zur Zeit sind Kfz-Dienstleistungen nur mittwochs mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Bestimmte Aufgaben rund um die Zulassung eines Fahrzeugs im Kreis Bergstraße wurden an bestimmte Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße - sogenannte Delegationsgemeinden - delegiert. Hierzu gehört auch die Gemeinde Fürth.
Sie können wählen, ob Sie für eine der nachfolgenden Leistungen den Service der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim oder den Service einer dieser Delegationsgemeinden, zum Beispiel in Fürth, nutzen möchten:
Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs mit HP-Kennzeichen auf neuen Halter (bitte Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitbringen)
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs (bitte Fahrzeugschein und Kfz-Nummernschilder mitbringen)
Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit HP-Kennzeichen auf den gleichen Halter (bitte Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitbringen)
Namen- und Anschriftenänderung (innerhalb Kreis Bergstraße) im Fahrzeugdokument bei Zuzug nach Fürth (bitte Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitbringen)
Ausstellung Ersatzfahrzeugschein (bei Verlust oder Diebstahl)
Die Ummeldung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit einem Kfz-Kennzeichen von außerhalb des Kreises Bergstraße kann von einer Delegationsgemeinde nicht durchgeführt werden.
Kfz-Zulassungsstelle Hauptstelle Heppenheim
KFZ-Zulassungsstelle
Benzstr. 1
64646 Heppenheim
Führerscheinstelle
Gräffstr. 5
64646 Heppenheim