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Reisepass beantragen


Allgemeine Informationen / Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Als deutsche Staatsangehörige müssen Sie bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Tipp: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Auch Kinder und Jugendliche benötigen entsprechende Reisedokumente.

  • Normalerweise werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).
  • Der Reisepass enthält seit 2005 biometrische Daten, die in einem Chip gespeichert sind: Persönliche Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke.
  • Der Reisepass muss persönlich beantragt werden.
  • Neben Ihrem Foto werden auch Ihre Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten zugänglich.

Tipp: Informationen zum neuen elektronischen Reisepass finden Sie hier.


Allgemeine Informationen / Voraussetzungen zur Beantragung bei Erwachsenen:

Zwingend bei der Beantragung mitzubringen sind:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (dies darf bei Erwachsenen nicht älter als zwölf Monate sein)
  • das bisherige Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • bei der Erstausstellung in unserer Gemeinde bitte eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschaftsurkunde) mitbringen
  • Bitte beachten Sie: eine Einbürgerungsurkunde ist keine Personenstandsurkunde
  • Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen (+/- 1 Woche)
  • Kosten: 70,00 Euro*


Wenn es schnell gehen muss - Expresspass (für kurzfristige Reisen):

  • Beantragung innerhalb von drei Werktagen
  • Kosten unter 24 Jahre: 69,50 Euro
  • Kosten ab 24 Jahre: 102,00 Euro


Allgemeine Informationen / Voraussetzungen zur Beantragung bei Kindern:

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".
Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 
Eine Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. 
Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4 - 6 Wochen.

Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind anwesend sein. Zusätzlich ist eine Zustimmungserklärung  von allen Sorgeberechtigten auszufüllen, zu unterschreiben und mitzubringen. Bitte beachten Sie dabei, das Kreuzchen bei dem richtigen Dokument zu setzen.
Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr muss das Kind seine Fingerabdrücke für den biometrischen Reisepass abgeben und außerdem ab dem vollendeten 10. Lebensjahr den Antrag selbständig unterzeichnen.

Zwingend bei der Beantragung mitzubringen sind:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (zeitnah aufgenommen)
  • mindestens ein Erziehungsberechtigter muss mit dem Kind anwesend sein
  • Zusätzlich ist eine Zustimmungserklärung von allen Sorgeberechtigten auszufüllen, zu unterschreiben und mitzubringen
  • falls bereits vorhanden, ist das bisherige Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzubringen
  • bei der Erstausstellung in unserer Gemeinde bitte eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschaftsurkunde) mitbringen
  • ab dem vollendeten 6. Lebensjahr muss das Kind seine Fingerabdrücke für den biometrischen Reisepass abgeben
  • ab dem vollendeten 10. Lebensjahr musss es den Antrag selbständig unterzeichnen
  • Bitte beachten Sie: eine Einbürgerungsurkunde ist keine Personenstandsurkunde
  • Bearbeitungsdauer: ca. 2-3 Tage (+/- 2 Tage)
  • Kosten: 37,50 Euro*


Gültigkeitsdauer:

vor Vollendung des 24. Lebensjahres

6 Jahre

nach Vollendung des 24. Lebensjahres

10 Jahre

vorläufiger Reisepass

1 Jahr

Zweitpass

vorübergehend 6 Jahre


Bearbeitungsdauer:

  • Die Bearbeitungsdauer beträgt bei Erwachsenen ca. 4 Wochen.
  • Sie erhalten ein Benachrichtigungsschreiben von der Gemeinde, sobald der Reisepass abholbereit ist. Bei der Abholung bitte das alte Ausweisdokument zur Entwertung mitbringen.
  • Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen können, füllen Sie bitte eine Vollmacht für den Abholenden aus.


Voraussetzungen:

Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Diese können beispielsweise sein

  • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
  • Annahme, dass sich Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Hinweis: Es können Tatsachen über den Passinhaber oder die Passinhaberin bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen würden. Dem Passinhaber oder der Passinhaberin kann der Pass dann entzogen werden.

 

Unserer Ansprechpartnerinnen des Einwohnermeldeamtes helfen Ihnen gerne weiter:

Sandra Schneider
Telefon: 06253-2001-43s.schneider@gemeinde-fuerth.de
Zimmer 001
Lena Blesing
Telefon: 06253-2001-42
l.blesing@gemeinde-fuerth.de
Zimmer 001

* Änderungen vorbehalten. Die aktuellen Preise erfragen Sie bitte bei den Kolleginnen des Einwohnermeldeamtes