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Verlängerung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung


Lesefassung (Stand: 11. September 2022)
Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung - CoBaSchuV -)

Über die Änderungen auf Bundesebene, die zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten sollen, werden wir informieren, sobald die Beratungen im Bundesrats zum „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ abgeschlossen sind.