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Hinweisbekanntmachung 01/2023 Satzung Landesaufnahmegesetz der Gemeinde Fürth


Die Satzung der Gemeinde Fürth im Odenwald über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz)

wird ab dem 31. Juli .2023 auf der Homepage der Gemeinde Fürth/Odenwald (www.gemeinde-fuerth.de) unter Gemeinde/ Amtl. Bekanntmachungen (https://www.gemeinde-fuerth.de/gemeinde/amtl-bekanntmachungen/) veröffentlicht und kann im Rathaus Fürth, Zimmer Nr.17, zu den Dienstzeiten, eingesehen werden. 

Entsprechende Ausdrucke können gegen Kostenerstattung gefertigt werden.

Fürth/Odenwald, den 26.07.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth/Odenwald

V. Oehlenschläger

(Bürgermeister)