Barrierefreiheitserklärung | Gemeinde Fürth
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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit der Gemeinde Fürth im Odenwald

Die Gemeinde Fürth ist bemüht, ihre Website www.gemeinde-fuerth.de in Übereinstimmung mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (HVBIT) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basieren, barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (HVBIT) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basieren, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Regierungspräsidium Gießen im Zeitraum vom 19.03.2024 bis 09.04.2024 vorgenommenen Bewertung durch vereinfachte Überwachung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Fehlende Alternativtexte / Untertitel

Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet.

  • Nicht ausreichende Kontraste

Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf grafische Elemente.

  • Linktexte

Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.

  • Tastaturbedienung

Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht immer schlüssig und teilweise optisch nicht ganz mitzuverfolgen.

  • pdf-Dateien

Unser Angebot an direkt ausfüllbaren pdf-Dateien (wie Antragsformulare u.ä.) ist nicht vollständig barrierefrei. Beim Auswählen eines auszufüllenden Feldes ist nicht immer ein Alternativtext hinterlegt und die Bedienung über die Tab-Taste führt nicht immer in alle auszufüllenden Felder.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.04.2025 erstellt und zuletzt am 29.04.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Wir sind für jeden Hinweis dankbar und bemühen uns stetig, unseren Onlineauftritt barrierearmer zu gestalten. 
Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie unser Feedback-Formular nutzen oder sich an unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@gemeinde-fuerth.de wenden.

Schlichtungsverfahren

Bei der Landesbeauftragten für barrierefreie IT des Landes Hessen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Regierungspräsidium Gießen

Neue Bäue 2

35390 Gießen

Tel.: +49641 303-2901

Fax.: +49611 32764 4036

E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für barrierefreie IT erhalten Sie auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration

 Sie auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration