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Anliegen zur Grundsteuerreform über Hessische Finanzverwaltung


Das Gesetz zur Grundsteuerreform wurde durch den Hessischen Landtag beschlossen. 

Ab dem 01. Juli 2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.

Kommunen, wie die Gemeinde Fürth, sind zwar die Schnittstelle zum Bürger, die die Grundsteuer erhebt, haben aber mit der Grundsteuerreform an sich (notwendige Steuererklärung, Bewertung, etc.) nichts zu tun.

WER IST DER RICHTIGE ANSPRECHPARTNER?

  • Mit der Umsetzung ist die Hessische Finanzverwaltung (Oberfinanzdirektion bzw. Finanzämter) betraut.
  • Von dieser Seite werden Informationen auf der Homepage www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform zur Verfügung gestellt.
  • Alternativ kann auch das für unsere Gemeinde zuständige Finanzamt in Bensheim kontaktiert werden. Dieses ist über die 06251 / 150 telefonisch zu erreichen.

Wir bitten daher von Anfragen zu diesem Thema bei der Gemeindeverwaltung in Fürth abzusehen und sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!