Impressum

Wahlscheinbeantragung im Internet

Wahlscheinbeantragung im Internet

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

anlässlich der Hessischen Landtagswahlen am 08. Oktober 2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Ihren Wahlschein können Sie unter diesem Link beantragen.

Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Den Musterstimmzettel finden Sie unter diesem Link.