Neue Regeln im Kreis BErgstraße
Angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von 80,23 positiven Coronatests pro 100 000 Einwohnern im Kreis Bergstraße am 21.10.2020 sind weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen worden.
- Für private Zusammenkünfte in öffentlichen oder angemieteten Räumen gilt jetzt ein Maximum von fünf Personen oder 2 Hausständen.
- Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens 5 Personen oder von Angehörigen zweier Hausstände gestattet. Diese Regelung gilt auch bei Besuchen von Restaurants, Cafés und Bars.
- In der Gastronomie und bei Übernachtungen herrscht Maskenpflicht (außer am Platz)
- Sperrstunde gilt von 23.00 - 06.00 Uhr.
- Alkoholische Getränke: Kein Verkauf und keine Abgabe in der Zeit von 23.00 - 06.00 Uhr.
- Veranstaltungen: max. 100 Personen erlaubt.
- Sport jeder Art, auch Schulsport, nur kontaktlos und Mindestabstand von 1,5m. Wettkampfsport von Vereinen ist unter Auflagen möglich.
- Maskenpflicht in der Schule - ab Sekundarstufe I während des gesamten Unterrichtes.
- Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime: Eingeschränkte Betretungs- und Besuchsregeln, Mindestabstand von 1,5 m.
- Gemeinschaftsunterkünfte: Betretungsverbot für externe Besucher, Mindestabstand von 1,5 m.
Weitere Informationen zur 3. Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße finden Sie hier: