Hessische Landesregierung passt Corona-Regeln an
Folgendes gilt in Hessen ab dem 2. April:
Maskenpflicht:
- in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),
- in Alten- und Pflegeheimen,
- bei Pflege- und Rettungsdiensten,
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
- in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Testpflichten:
- für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
- Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
- Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
- In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet.
- Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Inkrafttreten am 2. April 2022 (Samstag). Außerkrafttreten am 29. April 2022.