| Das gilt in Hessen ab dem 29.03.2021 |
Kontakte | Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. |
Schule | Klasse 1 bis 6: Wechselunterricht. Ab Klasse 7: Distanzunterricht. Abschlussklassen (inkl. 12. Klasse): Präsenzunterricht. Maskenpflicht für Schüler und Lehrer auch im Unterricht. |
Kita | Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit möglichst festen Gruppen. |
Hochschule | Praxisveranstaltungen mit Maske, Unterricht in festen Kohorten. |
Homeoffice | Dringend empfohlen. |
Geschäfte / Einzelhandel | Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet: Supermärkte & Lebensmittel, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Baumschulen und Buchhandlungen. Alle anderen Geschäfte: „Click & Collect“. |
Körpernahe Dienstleistungen | Geöffnet mit Auflagen: Bspw. Friseursalons, Fuß- und Nagelpflege, Kosmetikstudios, aber auch Tattoostudios. Bei Behandlungen ohne Maske soll Schnell-/Selbsttest vorliegen. |
Freizeit und Kultur | Geöffnet mit Auflagen und Anmeldung und nur unter freiem Himmel: Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos, botanische Gärten. Geschlossen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks. |
Gastronomie | Geschlossen (Abholung und Lieferung möglich). |
Hotels | Hotels für touristische Übernachtungen geschlossen. |
Alkoholkonsum | Auf belebten und stark frequentierten Plätzen verboten. |
Sport | Freizeit- und Amateursport: Bis zu zwei Haushalte mit höchstens 5 Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre: Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen erlaubt. Fitnessstudios: Mit Einzelterminen und Hygienestandards erlaubt. |
Senioren- und Pflegeheime | FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte und Besucher. Besuchsregel: täglich bis zu zwei Personen ab dem 01. April 21. Tests: Personal mind. 2x pro Woche. Besuche nur mit aktuellem negativen Corona-Test möglich. |
Quarantäne | Bei Einreise aus Risikogebieten: 10 Tage. Bei Einreise aus Virusvarianten-Gebiet: 14 Tage (keine Verkürzungsmöglichkeit). Nach positivem Selbsttest: Quarantäne und Verpflichtung zum PCR-Test. |
Öffentliche Veranstaltungen | Nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung. |
ÖPNV | Medizinische Maskenpflicht |
Corona-Test | Schnelltests 1 x pro Woche kostenlos möglich Wo Schnelltests durchgeführt werden finden Sie unter diesem Link des Kreises Bergstraße. |
Erweiterte Maskenpflicht | In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, Fußgängerzonen pp. und generelle Empfehlung zum Tragen medizinischer Masken in Innenräumen. |
Ausgangssperren | Können im Rahmen des Hessischen Eskalationsstufenkonzepts von Kreisen bei steigenden Inzidenzen von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr verhängt werden. |