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Amtliche BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde FürthAusbau der B 460 zwischen Fürth, Ortsteil Brombach und Fürth, Ortsteil Weschnitz, von Bau. km 0+000 bis 0+566 (entspricht: von Netzknoten 6318 080 nach Netzknoten 6319 014, km 2,564 bis 3,130) im Bereich des Weilers Leberbach in den Gemarkungen Krumbach und Weschnitz der Gemeinde Fürth, zur Beseitigung eines Unfallpunkten. Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) vom 18. August 2010, Az. VI 1-A-61K-06 # (2.109) der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt in der Zeit vom 06. Oktober 2010 bis zum 20. Oktober 2010 bei der Gemeindeverwaltung Fürth, Fachbereich III Bauen und Umwelt, Rathaus, Zimmer 103, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth während der Dienststunden (Kernarbeitszeit) zur jedermanns Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Bensheim, Gärtnerweg 29, eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde denjenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, zugestellt (§ 17b Abs. 1 Nr. 7 des Bundesfernstraßengesetzes [FStrG]). Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss, den übrigen Betroffenen gegenüber, als zuge-stellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz [HVwVfG] i.V. m. § 17b Abs. 1 Nr. 7 des Bundesfernstraßengesetzes [FStrG]).
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