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Amtliche Bekanntmachung.Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde FürthBauleitplanung der Gemeinde Fürth/Odenwald; Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Fürth, Flur 8, Flurstücke Nr. 69/4, Nr. 69/5, Nr. 69/6 und Nr. 125/65 (teilweise) sowie Gemarkung Fahrenbach, Flur 1, Flurstück Nr. 293/7. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,42 ha. Hiervon entfallen ca. 0,30 ha auf das geplante Dorfgebiet und ca. 0,12 ha auf die bestehende, öffentliche Verkehrsfläche der Fahrenbacher Straße. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung am 01.02.2010 der Entwurf des Bebauungsplanes FÜ 61 „Südlich Fahrenbacher Straße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, zur Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde. Es wird bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan FÜ 61 „Südlich Fahrenbacher Straße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der beigefügten Begründung, in der Zeit vom 22.02.2010 bis einschließlich 23.03.2010bei der Gemeindeverwaltung Fürth, Fachbereich III - Bauen und Umwelt, im Zimmer 103 des Rathauses, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth während der Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausliegt.
Die Gemeinde Fürth hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Ingenieurbüro Schweiger + Scholz übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis. Fürth, den 10.02.2010 Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth | Kontakt Gemeindeverwaltung Fürth e-Mail:
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