Amtliche Bekanntmachung.

Amtliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Gemeinde Fürth im Bereich FÜ 61 "Südlich Fahrenbacher Straße". Den kompletten Bekanntmachungstext mit Lageplan erhalten Sie hier.
 

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fürth

Bauleitplanung der Gemeinde Fürth/Odenwald;
hier: Bebauungsplan FÜ 61 „Südlich Fahrenbacher Straße“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fürth hat in ihrer Sitzung am 01.02.2010 zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung von geplanten Dorfgebietsflächen beschlossen, den Bebauungsplan FÜ 61 „Südlich Fahrenbacher Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit (i.V.m.) § 13 a BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Fürth, Flur 8, Flurstücke Nr. 69/4, Nr. 69/5, Nr. 69/6 und Nr. 125/65 (teilweise) sowie Gemarkung Fahrenbach, Flur 1, Flurstück Nr. 293/7. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,42 ha. Hiervon entfallen ca. 0,30 ha auf das geplante Dorfgebiet und ca. 0,12 ha auf die bestehende, öffentliche Verkehrsfläche der Fahrenbacher Straße. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung am 01.02.2010 der Entwurf des Bebauungsplanes FÜ 61 „Südlich Fahrenbacher Straße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, zur Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.

Es wird bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan FÜ 61 „Südlich Fahrenbacher Straße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der beigefügten Begründung, in der Zeit

vom 22.02.2010 bis einschließlich 23.03.2010

bei der Gemeindeverwaltung Fürth, Fachbereich III - Bauen und Umwelt, im Zimmer 103 des Rathauses, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth während der Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausliegt.

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Es wird gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan FÜ 61 „Südlich Fahrenbacher Straße“ im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Fürth über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth möglich. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Plan Fahrenbacher StraßeGeltungsbereich des Bebauungsplanes FÜ 61 „Südlich Fahrenbacher Straße“

Die Gemeinde Fürth hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Ingenieurbüro Schweiger + Scholz übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Fürth, den 10.02.2010 

Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth
 Volker Oehlenschläger, Bürgermeister

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Hauptstr. 19
64658 Fürth

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Fax: 06253 / 1052

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