Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fürth
Bauleitplanung der Gemeinde Fürth/Odenwald;
hier: 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“ im Ortsteil Kröckelbach.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fürth hat in ihrer Sitzung am 27.04.2010 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“ im Ortsteil Kröckelbach gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zur bauleitplanerischen Anpassung an die Nachfrage an bestehenden Wohnbauflächen und moderaten Nachverdichtung von Siedlungsflächen beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Kröckelbach, Flur 1, Flurstücke Nr. 76/17, Nr. 76/19 (teilweise), Nr. 78/10, Nr. 78/11, Nr. 78/12, Nr. 78/13, Nr. 78/22, Nr. 78/23, Nr. 78/25, Nr. 78/26, Nr. 78/27, Nr. 192/9 (teilweise) und Nr. 192/10. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 1,29 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.04.2010 der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“ im Ortsteil Kröckelbach, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, zur Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.
Es wird bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“ im Ortsteil Kröckelbach, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der beigefügten Begründung, in der Zeit
vom 10.05.2010 bis einschließlich 11.06.2010
bei der Gemeindeverwaltung Fürth, Fachbereich III - Bauen und Umwelt, im Zimmer 103 des Rathauses, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth während der Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausliegt.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Es wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“ im Ortsteil Kröckelbach im vereinfachten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Fürth über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth möglich. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“
Die Gemeinde Fürth hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Ingenieurbüro Schweiger + Scholz übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Fürth, den 28.04.2010
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth
Volker Oehlenschläger
Bürgermeister