Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fürth/Odw.
Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Fürth/Odenwald;
Bebauungsplan FÜ 58 „Ehemaliges Schwesternwohnheim“ in Fürth
hier: Einsichtnahme gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) in die Beratungsergebnisse der Gemeindevertretung zu den Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 13 a BauGB.
Im Zuge der Abwägung aller zu berücksichtigender Belange untereinander und gegeneinander hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fürth in ihrer Sitzung am 01.02.2010 über die Berücksichtigung oder Zurückweisung der vorgebrachten Anregungen zu den Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes FÜ 58 „Ehemaliges Schwesternwohnheim“ in Fürth gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. §13 a BauGB beschlossen.
Die Beratungsergebnisse der Gemeindevertretung können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB ab sofort während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Fürth, Fachbereich III Bauen und Umwelt, Rathaus, Zimmer 103, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth eingesehen werden.
Fürth, den 08.03.2010
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth
Volker Oehlenschläger
Bürgermeister