Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fürth/Odenwald
Bauleitplanung der Gemeinde Fürth/Odenwald;
hier: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Weiße Irr“ in der Kerngemeinde Fürth
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fürth hat in ihrer Sitzung am 08.11.2010 zur maßvollen Ergänzung des Bebauungsplanes und Festsetzungsgrundlage für die beabsich-tigte Bodenneuordnung sowie Reduzierung des Pflegeaufwandes einer öffentlichen Grünfläche beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Weiße Irr“ in der Kerngemeinde Fürth gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB aufzustellen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Fürth, Flur 12, Flurstücke Nr. 6/2, Nr. 53/1, Nr. 54/1, Nr. 54/2, Nr. 55/1, Nr. 56/1, Nr. 57, Nr. 58, Nr. 59, Nr. 60, Nr. 61, Nr. 62, Nr. 63, Nr. 64, Nr. 65, Nr. 66/1, Nr. 66/2, Nr. 67/2, Nr. 67/3, Nr. 68/1, Nr. 69/1, Nr. 70/1, Nr. 70/2, Nr. 71, Nr. 72, Nr. 73, Nr. 74, Nr. 75, Nr. 76 und Nr. 77. Das Plangebiet hat einschließlich der Ausgleichsflächen eine Gesamtgröße von ca. 1,78 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fürth am 08.11.2010 der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Weiße Irr“ in der Kerngemeinde Fürth, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.
Es wird bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Weiße Irr“ in der Kerngemeinde Fürth, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, in der Zeit
vom 21.12.2010 bis einschließlich 21.01.2011
bei der Gemeindeverwaltung Fürth, Fachbereich III - Bauen und Umwelt, im Zimmer 103 des Rathauses, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth während der Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausliegt.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Es wird gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Weiße Irr“ in der Kerngemeinde Fürth im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Fürth über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth möglich. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Weiße Irr“ in Fürth
Die Gemeinde Fürth hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Ingenieurbüro Schweiger + Scholz übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Fürth, den 09.12.2010
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth
Volker Oehlenschläger, Bürgermeister