Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Fürth - Alte Ziegelei.
 

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Fürth - Alte Ziegelei

Schlussfeststellung
Das Flurbereinigungsverfahren Fürth - Alte Ziegelei wird gemäß § 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gelten-den Fassung mit der Feststellung abgeschlossen, dass den Beteiligten keine An-sprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen; sie erlischt gem.       § 149 FlurbG mit der Unanfechtbarkeit dieser Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Schlussfeststellung kann binnen eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Flurbereinigungsbehörde-, Tiergartenstraße 7b, 64646 Heppenheim erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - obere Flurbereinigungsbehörde- in Wiesbaden, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden erhoben wird.

Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der Veröffentlichung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -

Heppenheim, den 24. März 2010
Im Auftrag

        Siegel
gez. Steinebrunner

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Fürth
Hauptstr. 19
64658 Fürth

Tel.: 06253 / 2001 - 0
Fax: 06253 / 1052

e-Mail:
info@gemeinde-fuerth.de

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