Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Fürth - Alte Ziegelei
Schlussfeststellung
Das Flurbereinigungsverfahren Fürth - Alte Ziegelei wird gemäß § 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gelten-den Fassung mit der Feststellung abgeschlossen, dass den Beteiligten keine An-sprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen; sie erlischt gem. § 149 FlurbG mit der Unanfechtbarkeit dieser Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Schlussfeststellung kann binnen eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Flurbereinigungsbehörde-, Tiergartenstraße 7b, 64646 Heppenheim erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - obere Flurbereinigungsbehörde- in Wiesbaden, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden erhoben wird.
Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der Veröffentlichung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Heppenheim, den 24. März 2010
Im Auftrag
Siegel
gez. Steinebrunner