Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Fürth zur Bauleitplanung. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 "An der Pferdekoppel" im Ortsteil Kröckelbach. Den gesamten Bekanntmachungstext erhalten Sie hier.
 

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Fürth

Bauleitplanung der Gemeinde Fürth/Odenwald;
hier: 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“ im Ortsteil Kröckelbach.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“ im Ortsteil Kröckelbach gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fürth hat in ihrer Sitzung am 07.09.2010 die 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“ im Ortsteil Kröckelbach, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die Bebauungsplanänderung einschließlich der Begründung ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Bebauungsplanänderung nebst Begründung kann während der Dienststunden (Kernarbeitszeit) bei der Gemeindeverwaltung Fürth, Fachbereich III - Bauen und Umwelt, im Zimmer 103 des Rathauses, Hauptstraße 19 in 64658 Fürth eingesehen werden.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Kröckelbach, Flur 1, Flurstücke Nr. 76/17, Nr. 76/19 (teilweise), Nr. 78/10, Nr. 78/11, Nr. 78/12, Nr. 78/13, Nr. 78/22, Nr. 78/23, Nr. 78/25, Nr. 78/26, Nr. 78/27, Nr. 192/9 (teilweise) und Nr. 192/10. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 1,29 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Fläche-nnutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-gungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
An der Pferdekoppel
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes KR 4 „An der Pferdekoppel“ in Kröckelbach

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die Bebauungsplanänderung rechtskräftig.

Fürth, den 09.09.2010 

Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth
 Volker Oehlenschläger, Bürgermeister

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64658 Fürth

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Fax: 06253 / 1052

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