Gesplittete Abwassergebühr und Eigenkontrollverordnung

Wie auch bereits am 31.08.2011 in der Bürgerversammlung erläutert, erhalten Sie hier zum Thema Gesplittete Abwassergebühr und zur Eigenkontrollverordnung wichtige Informationen.
 

Änderung der Abwassergebühr zum 01.01.2012

Seither wird die Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab berechnet - jährlicher Frischwasserbezug entsprechend Wasseruhr.
Ab dem 01.01.2012 wird die Abwassergebühr, einem Urteil des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs in Kassel folgend, in zwei eigenständige Gebühren aufgeteilt:

• die Schmutzwassergebühr
   und
• die Niederschlagswassergebühr

Die Gebühren betragen ab dem 01.01.2012:
Schmutzwassergebühr  2,60 €/m³ (i.d.R. entnommenes Frischwasser)
Niederschlagswassergebühr  0,68 €/m² (gebührenrelevanter Fläche)

Im August wurde über dieses Thema in einer Bürgerversammlung informiert.

Anfang Oktober 2011 erhielten die Grundstückseigentümer die Unterlagen (Anschreiben; Erhebungsbogen mit Luftbild, Flurkarte und Flächenfeststellung in zweifacher Ausfertigung; eine Informationsbroschüre; und einen Rückumschlag)zugesandt.

Die versiegelten Flächen wurden aus den Daten des Luftbildes und des Grundstücksplans errechnet und in einer Liste aufgeführt. Dem Erhebungsbogen wurde eine umfangreiche Erläuterungsbroschüre beigefügt die detaillierte Hilfen zum Ausfüllen gab.

Die Grundstückseigentümer sollten die Angaben im Erhebungsbogen überprüfen und gegebenenfalls abändern. Ein Exemplar des Erhebungsbogens sollte innerhalb von 3 Wochen an die Gemeindeverwaltung Fürth zurückgegeben werden.
Wurde der Erhebungsbogen nicht zurückgegeben, werden die darin festgestellten Daten als Richtig anerkannt und zur Gebührenerhebung herangezogen.

Während des oben genannten Zeitraums haben wir Ihnen besondere Beratungsmöglichkeiten angeboten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail:   splittgebuehr@gemeinde-fuerth.de

In den nachfolgenden Dokumenten können Sie weitere Informationen erhalten. 

Präsentationen der Bürgerversammlung:

- EKVO neu

- gesplittete Abwassergebühr

 

Weitere Informationen zum Download:

- Praxis Entsiegeln und Versickern

- Merkblatt zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

- Flächenkategorie mit Bildbeispielen

- Infoblatt Ansprechpartner Wasserbehörde

- Entwässerungssatzung ab 01.01.2012

 

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Fürth
Hauptstr. 19
64658 Fürth

Tel.: 06253 / 2001 - 0
Fax: 06253 / 1052

e-Mail:
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