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Gesplittete Abwassergebühr und EigenkontrollverordnungÄnderung der Abwassergebühr zum 01.01.2012Seither wird die Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab berechnet - jährlicher Frischwasserbezug entsprechend Wasseruhr. Die Gebühren betragen ab dem 01.01.2012: Im August wurde über dieses Thema in einer Bürgerversammlung informiert. Anfang Oktober 2011 erhielten die Grundstückseigentümer die Unterlagen (Anschreiben; Erhebungsbogen mit Luftbild, Flurkarte und Flächenfeststellung in zweifacher Ausfertigung; eine Informationsbroschüre; und einen Rückumschlag)zugesandt. Die versiegelten Flächen wurden aus den Daten des Luftbildes und des Grundstücksplans errechnet und in einer Liste aufgeführt. Dem Erhebungsbogen wurde eine umfangreiche Erläuterungsbroschüre beigefügt die detaillierte Hilfen zum Ausfüllen gab. Die Grundstückseigentümer sollten die Angaben im Erhebungsbogen überprüfen und gegebenenfalls abändern. Ein Exemplar des Erhebungsbogens sollte innerhalb von 3 Wochen an die Gemeindeverwaltung Fürth zurückgegeben werden. Während des oben genannten Zeitraums haben wir Ihnen besondere Beratungsmöglichkeiten angeboten. Präsentationen der Bürgerversammlung:
Weitere Informationen zum Download: - Praxis Entsiegeln und Versickern - Merkblatt zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Flächenkategorie mit Bildbeispielen - Infoblatt Ansprechpartner Wasserbehörde - Entwässerungssatzung ab 01.01.2012
| Kontakt Gemeindeverwaltung Fürth e-Mail:
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